Die Mietbedingungen der Agentur Freienstein auf Föhr und Insel Föhr Exklusiv

1. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:30 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet.

2. Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer schuldhaft verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist die Vermittlungsagentur sofort zu benachrichtigen.

3. Sollte es in Ihrem gebuchten Objekt einen Internetanschluss geben, bestätigen Sie mit der Zahlung des Mietpreises, dass Sie keine illegalen/kostenpflichtigen Downloads tätigen und/oder illegale/kostenpflichtige Seiten besuchen. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr. Keine Haftung bei technischen Problemen, die durch den Provider verursacht werden.

4. Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermittlungsagentur für den Mietpreis.

5. Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen dürfen E-Autos nicht an der Haushaltssteckdose im Ferienobjekt geladen werden.

6. Der Mieter kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall eine Nachricht in Textform, per Fax, per Brief oder eingeschriebenen Brief. Im Fall des Rücktritts ist die Vermittlungsagentur berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr nach folgender Staffel zu berechnen:

vor dem Anreisetag

  • bis zu 30 Tagen - 30% des Vertragspreises
  • 29 bis 22 Tage - 60% des Vertragspreises
  • ab 21 Tage - 100% des Vertragspreises abzgl. nicht in Anspruch genommener Leistungen
  • Reiseabbruch während des Aufenthaltes - 100% des Vertragspreises

Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum der Nachricht in Textform, per Fax, per Brief oder eingeschriebenen Brief. bei der Vermittlungsagentur. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer Reiseabbruch-Versicherung durch die sich der Mieter gegen die o.g. Stornierungsgebühr schützen kann!

Die Vermittlungsagentur wird im Falle eines Rücktritts versuchen, das Mietobjekt anderweitig, zu gleichen Konditionen, wieder zu vermieten und behält sich vor, einen hierdurch evtl. erzielten Mietzins auf die o.g. Stornierungsgebühr zu Gunsten des Mieters anzurechnen.

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